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  +++ Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.05.2017 bei der Einkommensteuer nicht mehr als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen +++

 
 
 
 Rechtsanwalt
 Thomas Müller
 Saseler Bogen 2
 22393 Hamburg - Sasel
 Tel:  040-60171820