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Aktuell: +++ Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.05.2017 bei der Einkommensteuer nicht mehr als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen +++
Rechtsanwalt Thomas Müller Waldweg 18 22393 Hamburg - Sasel Tel: 040-60171820