R e c h t s a n w a l t   T h o m a s  M ü l l e r
Fachanwalt für Familienrecht
22393 Hamburg - Sasel     ·     Saseler Bogen 2     ·     Telefon 040 / 60171820
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Neben der Tätigkeit auf dem zivil- und familienrechtlichen Bereich  berate und vertrete ich vorwiegend kleinere und mittelständische Unternehmen, private und gewerbliche Vermieter sowie Selbständige auch weit über die Grenzen der Freien und Hansestadt Hamburg hinaus. Zu meinem Mandantenstamm zählen u. a. Handwerksbetriebe, Kaufleute, Speditionen, Makler, Wohnungsgesellschaften und Ärzte.

Im Rahmen dieser Tätigkeit ergibt sich häufig die Notwendigkeit, wegen der Entfernung zu dem örtlich zuständigen Prozessgericht die Hilfe anderer Anwaltskanzleien auch im Ausland in Anspruch zu nehmen. Gern bin ich bereit, Ihnen bei Bedarf die Kanzleien zu nennen, mit denen ich vertrauensvoll zusammenarbeite.

Die früher bestehenden Einschränkungen, wonach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur bei bestimmten Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen waren, gelten im Übrigen seit vielen Jahren nicht mehr. Eine Ausnahme bildet nach wie vor lediglich die kleine Gruppe der beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ansonsten dürfen alle in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei allen Gerichten auftreten. Dennoch ist eigenartigerweise immer noch auf dem Briefpapier einiger KollegInnen die Angabe einer Zulassung bei bestimmten Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten zu lesen. Diese Angabe ist sachlich falsch. Auch der Hinweis auf die Zulassung bei (allen) Oberlandesgerichten ist eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten und daher wettbewerbswidrig.