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Fachanwalt für Familienrecht
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redball.gif Düsseldorfer Tabelle
 

Zum 01.01.2018 sind zwar die Tabellensätze angehoben, aber die Einkommensgruppen verändert worden! Der aktuelle Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt ab 2022 gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr bei 1.160 Euro. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige gilt ein Selbstbehalt von 960 Euro. Bei nicht privilegierten volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.400 Euro.

Die in dem jeweiligen Selbstbehalt berücksichtigten Beträge für warme Miete sind bezogen auf Hamburg im Einzelfall zu niedrig. Daher ist zu prüfen, ob eine Anhebung des Selbstbehalts in Betracht kommt, wenn kein Umzug in eine preiswertere Wohnung verlangt werden kann oder aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt, z. B. wegen der damit verbundenen Kosten.

ACHTUNG:
Worauf in den Zeitungsmeldungen schon zur neuen Tabelle 2010 nicht hingewiesen wurde - der Mindestunterhalt hat sich zwar ab 2010 deutlich erhöht. Stillschweigend heißt es aber inzwischen, dass den Bedarfsbeträgen nur noch eine Unterhaltspflicht gegenüber 2 Unterhaltsberechtigten zugrunde liegt. Das ist insofern von erheblicher Bedeutung, weil bei einer Abweichung in der Anzahl der Unterhaltsberechtigten nach oben oder nach unten eine Höhergruppierung oder eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen erfolgt, je nach dem örtlich zuständigen Oberlandesgericht unterschiedlich. Die Einkommensgruppen wurden aber gegenüber 2009 nicht verändert, als die Bedarfssätze noch von 3 Unterhaltsberechtigten als Standardfall ausgingen. Die in der Presse als dramatisch angekündigte Unterhaltserhöhung erweist sich in vielen Fällen gerade bei Besserverdienenden als eher harmlos. Außerdem könnten dynamische Unterhaltstitel wie insbesondere Jugendamtsurkunden, die nach "altem Recht" errichtet wurden und einen Prozentsatz vom Mindestunterhalt von mehr als 100 ausweisen, nunmehr falsch sein.
Ab 2022 sind jetzt weitere Einkommensgruppen bis zu einem Einkommen von 11.000 EUR hinzugekommen.

Ausgangspunkt für die Berechnung des Unterhaltsbedarfs ist in den meisten Fällen (neben Zinseinkünften, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie aus selbst. Tätigkeit) das Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung, dass sich insbesondere bei Gehaltsempfängern ab 2013 durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und die Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung verändern kann.


redball.gif Gehaltsrechner
  Einen unverbindlichen Überblick verschaffen dabei die diversen Gehaltsrechner, z. B. auf der Seite des Magazins Focus. Eine fachkundige Beratung z. B. durch einen Steuerberater ersetzen diese Rechner nicht.

redball.gif Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts
  Stand 1.1.1996; Stand 1.1.1998; Stand 1.4.1999, Stand 1.1.2002 1.1.2005, 1.1.2006, 1.1.2007, 1.1.2008.

redball.gif Rechen- und Bezugsgrössen im Versorgungsausgleich
  Sozialversicherungs-RechengrössenVO 2015

redball.gif Familienleistungsausgleich
  Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 1996

redball.gif Kindergeldabzug gem. § 1612b Abs. 5 BGB
  Jan. bis Juni 2001 und ab 1. Juli 2001 für das 1. und 2. Kind,
ab 1. Januar 2002 und ab ab 1. Juli 2003 für das 1. bis 3. Kind. Ab dem 1.7.2005 siehe in den jeweiligen Leitlinien.


Das Bundesverfassungsgericht hat die mehrfach angezweifelte Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Anrechnung des Kindergeldes in § 1612 b Abs. 5 BGB ausdrücklich bestätigt (BVerfG, Beschl. v. 9.4.2003 - Az.: 1 BvL 1/01 und BvR 1749/01).
Der BGH weist aber darauf hin, daß gegebenfalls zu erwägen sei, ob und in welchem Umfang Umgangskosten eines barunterhalts- pflichtigen Elternteils, dem sein Kindergeldanteil nicht oder nur teilweise verbleibt, eine angemessene Minderung des unterhalts- rechtlich relevanten Einkommens oder eine angemessene Erhöhung des Selbstbehalts erfordern (Urteil v. 29.1.2003, FamRZ 2003, S. 445).

Seit der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform wird das Kindergeld wieder ab der 1. Einkommensgruppe hälftig angerechnet. Bei in der Ausbildung befindlichen Volljährigen mindert das Kindergeld den Bedarf in voller Höhe.


  Updated04.06.2022

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