R e c h t s a n w a l t   T h o m a s  M ü l l e r
Fachanwalt für Familienrecht
22393 Hamburg - Sasel     ·     Saseler Bogen 2    ·     Telefon 040 / 60171820
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Das Rechnen mit Indexzahlen
 
A.  Messung von Indexveränderungen in Punkten und Prozent
Die Indexveränderung von einem Zeitpunkt zum anderen kann in Punkten oder in Prozent ausgedrückt werden.
Die Indexentwicklung nach Punkten ergibt sich als Differenz zwischen dem neuen und dem alten Indexstand. Das Ergebnis ist je nach Wahl des Basisjahres unterschiedlich.
Die Indexentwicklung in Prozent kann nach der Formel


(neuer Indexstand - alter Indexstand) x 100
            alter Indexstand


berechnet werden. Das Ergebnis ist von der Wahl des Basisjahres unabhängig, wenn man von geringfügigen Rundungsdifferenzen absieht.
Hierzu ein Beispiel:
Die Steigerung eines Index von 102,2 auf 113,3 bedeutet eine Zunahme um


113,3 - 102,2 = 11,1 Punkten

aber um

(113,3 - 102,2) x 100 / 102,2 = 10,9 Prozent

B.  Die Indexzahlen erfahren Sie beim

Statistikamt Nord, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg
Tel.: (040) 42831-0, Fax: (040) 42831-1700



Stand 04.06.2019. Alle Angaben ohne Gewähr
 
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